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Was Sie vor dem Beantragen wissen müssen

Die eVB-Nummer erhalten Sie ausschließlich über eine Kfz-Haftpflichtversicherung — sie ist sozusagen der Beweis, dass Ihr Fahrzeug versichert ist. Ohne aktiven Versicherungsschutz stellt keine Versicherung eine eVB-Nummer aus.

Haben Sie bereits eine laufende Kfz-Versicherung, können Sie die eVB-Nummer auch dort anfragen — schneller und ohne Wechselaufwand geht es meist über den Online-Vergleich oben.

Gut zu wissen: Für die eVB-Nummer selbst entstehen keine Kosten. Sie zahlen lediglich den Beitrag für Ihre Kfz-Versicherung — und die hätten Sie ohnehin gebraucht.

eVB-Nummer beantragen — so geht es Schritt für Schritt

In diesem Video zeigen wir Ihnen den schnellsten Weg zur eVB-Nummer — in unter 2 Minuten erklärt.

Diese Unterlagen brauchen Sie für die Beantragung

Halten Sie beim Beantragen folgende Informationen bereit — so läuft der Prozess ohne Unterbrechung durch:

Fahrzeugdaten

HSN und TSN (Herstellerschlüsselnummer und Typschlüsselnummer) aus der Zulassungsbescheinigung Teil I, Erstzulassung, Kilometerstand und Hubraum.

Persönliche Daten

Name, Adresse, Geburtsdatum sowie Geburtsdaten aller regelmäßigen Fahrer.

Ihre Vorversicherung

Name Ihres bisherigen Versicherers und Ihre eigene Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) aus Ihrem Vorvertrag — das senkt den Beitrag erheblich. Die SF-Klasse ist personengebunden: Bei einem Gebrauchtwagenkauf wird sie nicht automatisch vom Vorbesitzer übernommen.

Bankverbindung

IBAN für die Beitragszahlung — jede SEPA-IBAN aus der EU ist zulässig. Die meisten Versicherer bieten monatliche, vierteljährliche oder jährliche Zahlungsweise an — jährlich ist meist am günstigsten.

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Mit der eVB-Nummer sind Sie einen Schritt weiter. Alle folgenden Schritte erledigen Sie bei evb.online ebenfalls vollständig online — ohne Behördengang, ohne Termin.

Häufige Fragen zum Beantragen der eVB-Nummer

Bei Online-Abschluss über unseren Vergleichsrechner erhalten Sie die eVB-Nummer in der Regel sofort — meist innerhalb von 1 bis 5 Minuten per E-Mail oder SMS.
Ja — Ihr bestehender Versicherer stellt die eVB-Nummer auf Anfrage aus (Kundenportal, App, Telefon), und auch Vermittler können sie vermitteln. Beide Wege bieten in der Regel keinen Preisvorteil und dauern oft länger als der Online-Vergleich. Ein Vergleich lohnt sich zudem fast immer — besonders bei Halter- oder Fahrzeugwechsel.
Ja. Nach der SEPA-Verordnung (EU) Nr. 260/2012 darf kein Versicherer die Zahlung auf ein deutsches Konto beschränken — jede SEPA-IBAN aus der EU muss akzeptiert werden. Sollte ein Anbieter dennoch ein deutsches Konto verlangen, hilft ein Blick auf andere Tarife im Vergleich.
Eine nicht genutzte eVB-Nummer verfällt spätestens nach 24 Monaten (730 Tage) automatisch — das ist die gesetzliche Obergrenze. Die tatsächliche Gültigkeit legt Ihr Versicherer selbst fest, üblich sind 3 bis 6 Monate. Solange das Fahrzeug noch nicht zugelassen wurde, können Sie den Vertrag zusätzlich innerhalb von 14 Tagen kostenfrei widerrufen (§ 8 VVG).
Ja. Nach Abschluss beim neuen Anbieter erhalten Sie sofort eine neue eVB-Nummer, und der neue Versicherer meldet den Wechsel automatisch an die Zulassungsstelle. Über unseren Vergleich müssen Sie sich auch um die Kündigung Ihres alten Vertrags nicht selbst kümmern — das übernimmt der Vermittlungspartner für Sie im Rahmen des Abschlusses.
Ja, aber jedes Fahrzeug benötigt eine eigene eVB-Nummer und einen eigenen Versicherungsvertrag. Pro Fahrzeug wird der Prozess einmal durchlaufen — online geht das für jedes Fahrzeug in wenigen Minuten.
Ja — die eVB-Nummer ist auch bei der Online-Zulassung per i-Kfz Pflicht und wird genauso eingegeben wie bei der Zulassung vor Ort. Zusätzlich weisen Sie sich online per eID (Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion + PIN) aus. Mehr dazu auf evb.online/evb-nummer-fuer-online-zulassung/.
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