Checkliste Fahrzeuganmeldung: persönliche Unterlagenliste erstellen

Beantworten Sie wenige Fragen und erhalten Sie eine auf Ihren Zulassungsfall zugeschnittene Checkliste — inklusive Unterlagen, Ablauf, eVB-Hinweis und i-Kfz-Einschätzung.

Individuell nach Zulassungsfall Ohne Dateneingabe Druckbar & teilbar

Warum eine individuelle Checkliste?

Für die Fahrzeuganmeldung werden je nach Fall unterschiedliche Unterlagen benötigt. Ein Neuwagen, ein Gebrauchtwagen, ein abgemeldetes Fahrzeug, ein Importfahrzeug oder eine Anmeldung durch eine bevollmächtigte Person haben jeweils andere Anforderungen.

Der Assistent hilft Ihnen dabei, die typischen Unterlagen vorzubereiten. Wenn Ihnen noch eine eVB-Nummer fehlt, zeigt er Ihnen den passenden nächsten Schritt.

evb.online Assistent

Persönliche Zulassungs-Checkliste erstellen

Der Assistent fragt nur das ab, was für die Checkliste wichtig ist. Es werden keine persönlichen Daten gespeichert.

Schritt 1 von 7

Was möchten Sie erledigen?

Neuwagen anmelden Ein fabrikneues Fahrzeug soll erstmals zugelassen werden.
Gebrauchtwagen anmelden oder ummelden Fahrzeug wurde gekauft oder der Halter wechselt.
Abgemeldetes Fahrzeug wieder zulassen Das Fahrzeug war bereits zugelassen und soll wieder auf die Straße.
Kurzzeitkennzeichen / Überführung Für Probefahrt, Überführung oder zeitlich begrenzte Nutzung.
Fahrzeug aus dem Ausland anmelden Zum Beispiel EU-Import, Nicht-EU-Import oder ausländische Fahrzeugpapiere.

Ist das Fahrzeug bereits in Deutschland zugelassen oder zugelassen gewesen?

Ja, deutsche Fahrzeugpapiere sind vorhanden
Nein, es hat Fahrzeugpapiere aus einem anderen EU-Land
Nein, es hat Fahrzeugpapiere aus einem Nicht-EU-Land
Weiß ich nicht sicher

Wer wird Fahrzeughalter?

Privatperson
Firma / Gewerbe / Verein

Haben Sie bereits eine eVB-Nummer?

Ja, eVB-Nummer liegt vor
Nein, eVB-Nummer fehlt noch
Ich bin nicht sicher

Wer erledigt die Zulassung?

Ich selbst
Eine andere Person mit Vollmacht
Ich möchte prüfen, ob es online per i-Kfz geht

Was ist mit dem Kennzeichen geplant?

Normales Kennzeichen
Wunschkennzeichen
Kennzeichenschilder sind bereits vorhanden
Weiß ich noch nicht

Handelt es sich um ein reines Elektroauto?

Ja, reines Elektroauto
Nein
Weiß ich nicht sicher

Was bedeuten die wichtigsten Unterlagen?

Die eVB-Nummer ist die elektronische Versicherungsbestätigung. Sie zeigt der Zulassungsstelle, dass für das Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorgesehen ist.

Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird häufig noch Fahrzeugbrief genannt. Sie ist eines der wichtigsten Fahrzeugdokumente und wird besonders bei Kauf, Anmeldung und Ummeldung benötigt.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird häufig Fahrzeugschein genannt. Bei bereits zugelassenen oder abgemeldeten Fahrzeugen gehört sie regelmäßig zu den vorzubereitenden Unterlagen. Dort steht auch das Datum der nächsten Hauptuntersuchung.

Das SEPA-Lastschriftmandat wird für die Kfz-Steuer benötigt und ist seit 2014 grundsätzlich Pflicht. Ausnahme: Bei steuerbefreiten reinen Elektrofahrzeugen entfällt es.

Falls Sie ein neues Kennzeichen erhalten — etwa bei Neuzulassung, Halterwechsel oder Wunschkennzeichen — benötigen Sie außerdem eine neue Feinstaubplakette. Sie ist an das Kennzeichen gebunden, eine alte Plakette passt danach nicht mehr.

Tipp: Prüfen Sie vor dem Termin besonders eVB-Nummer, Ausweis, Fahrzeugpapiere, HU-Nachweis und gegebenenfalls Vollmacht. Genau hier entstehen die meisten unnötigen Zweittermine.

Die 4 häufigsten Unklarheiten bei der Zulassung

Brauche ich immer einen separaten HU-Nachweis?

Nein. Ist die Hauptuntersuchung noch gültig, steht das Datum bereits in der Zulassungsbescheinigung Teil I und auf der Plakette — ein zusätzlicher Prüfbericht ist dann nicht nötig. Nur wenn die HU abgelaufen ist oder neu durchgeführt wurde, braucht die Zulassungsstelle den Original-Nachweis (§ 29 StVZO).

Ist das SEPA-Lastschriftmandat immer Pflicht?

Fast immer, aber nicht ausnahmslos. Reine Elektrofahrzeuge mit Steuerbefreiung nach § 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) benötigen kein SEPA-Mandat, da für sie keine Kfz-Steuer anfällt. Bei Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2030 gilt die Befreiung bis zu zehn Jahre, längstens bis 31. Dezember 2035. Das amtliche Formular finden Sie direkt bei der Zollverwaltung.

Reicht COC-Papier oder brauche ich mehr bei einem Importfahrzeug?

Bei einem Fahrzeug aus einem anderen EU-Land reicht in der Regel das COC-Papier (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) als technischer Nachweis. Bei Fahrzeugen aus Nicht-EU-Ländern liegt meist kein COC vor — hier ist stattdessen ein Vollgutachten bzw. eine Einzelbetriebserlaubnis nötig, zusätzlich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zolls über entrichteten Einfuhrzoll und Einfuhrumsatzsteuer.

Kann ich jeden Zulassungsfall online per i-Kfz erledigen?

Nein. Online-Zulassung über i-Kfz setzt eine freigeschaltete Online-Ausweisfunktion (eID) mit PIN, bestimmte Sicherheitscodes in den Fahrzeugpapieren sowie ein typgenehmigtes Fahrzeug mit deutschen Papieren voraus. Reine Importfahrzeuge ohne deutsche Zulassungsbescheinigung sind meist ausgeschlossen. Details liefert das Kraftfahrt-Bundesamt.

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