Neuwagen zulassen: Ablauf, Unterlagen und eVB-Nummer

Sie haben Ihren Neuwagen und möchten ihn so schnell wie möglich auf die Straße bringen? Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt was Sie brauchen — und wie Sie die eVB-Nummer sofort erhalten.

Alle Unterlagen im Überblick eVB-Nummer sofort per E-Mail Kein Termin beim Vermittler nötig
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Neuwagen anmelden: So läuft es ab

Die Zulassung eines Neuwagens unterscheidet sich in einigen Punkten von der Umschreibung eines Gebrauchtwagens. Das Fahrzeug war noch nie zugelassen — entsprechend brauchen Sie andere Unterlagen und müssen einen anderen Ablauf beachten.

  • 1
    eVB-Nummer beantragen Ohne eine gültige eVB-Nummer nimmt keine Zulassungsstelle das Fahrzeug an. Schließen Sie zuerst online eine Kfz-Haftpflichtversicherung ab — die eVB-Nummer erhalten Sie sofort per E-Mail oder SMS.
  • 2
    Unterlagen zusammenstellen Alle erforderlichen Dokumente bereithalten — Personalausweis, COC-Papier vom Händler, SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer und natürlich die eVB-Nummer. Details dazu im nächsten Abschnitt.
  • 3
    Termin bei der Zulassungsstelle Termin bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle buchen oder vorab online reservieren. Neuzulassungen sind in der Regel nicht per i-Kfz online abwickelbar — ein persönlicher Gang ist meist erforderlich.
  • 4
    Kennzeichen prägen lassen Direkt vor Ort bei der Zulassungsstelle gibt es in der Regel Schildermacher. Alternativ können Sie ein Wunschkennzeichen vorab reservieren und die Schilder vorher anfertigen lassen.
  • 5
    Fahrzeug in Betrieb nehmen Nach der Zulassung Kennzeichen anbringen und losfahren. Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) immer im Fahrzeug mitführen.

Neuwagen Zulassung Dokumente: Was Sie mitbringen müssen

Bei einem Neuwagen unterscheiden sich die erforderlichen Unterlagen teilweise von denen bei einem Gebrauchtwagen. Besonders wichtig: das COC-Papier vom Händler, das bei Gebrauchtwagen nicht mehr nötig ist.

Immer erforderlich

  • eVB-Nummer — 7-stelliger Code Ihrer Kfz-Versicherung
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • COC-Papier (Certificate of Conformity) vom Händler
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (mit IBAN)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vom Händler

Je nach Situation zusätzlich

  • Vollmacht — wenn jemand anderes für Sie die Zulassung vornimmt
  • Reservierungsbestätigung — bei Wunschkennzeichen
  • Vollgutachten — falls kein COC-Papier vorhanden (Einzelimporte)
  • Nachweis Betriebserlaubnis — bei Sonderaufbauten oder Umrüstungen
Wichtig: Das COC-Papier stellt der Händler aus — fragen Sie bereits beim Kauf danach. Ohne dieses Dokument ist die Zulassung nicht möglich. Bei Elektrofahrzeugen entfällt das SEPA-Mandat, da reine E-Autos derzeit von der Kfz-Steuer befreit sind.

Vom Neuwagen-Deal zur Zulassung: eVB nicht vergessen

Wer online nach günstigen Neuwagen-, Leasing- oder Tageszulassungsangeboten sucht, landet schnell bei spezialisierten Deal-Portalen wie sparneuwagen.de. Nach der Fahrzeugauswahl folgt jedoch der entscheidende praktische Schritt: Für die Zulassung brauchen Sie eine gültige eVB-Nummer als Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung.

Gerade bei Leasingfahrzeugen, Tageszulassungen oder kurzfristig verfügbaren Neuwagen ist es sinnvoll, die eVB frühzeitig zu beantragen. So vermeiden Sie Verzögerungen bei der Zulassungsstelle und können den Übergabetermin besser planen.

Was kostet die Neuwagen-Zulassung?

Die Kosten für die Zulassung eines Neuwagens setzen sich aus mehreren Positionen zusammen. Planen Sie insgesamt zwischen 60 und 130 Euro ein — ohne Kfz-Versicherung und Kfz-Steuer.

Kostenposition Richtwert Hinweis
Zulassungsgebühr30 – 60 €Neuzulassung ist etwas teurer als Umschreibung
Kennzeichenschilder20 – 35 €Beim Schildermacher vor Ort oder vorab
Wunschkennzeichen10 – 30 €Zusätzliche Reservierungsgebühr, optional
eVB-NummerKostenlosIm Versicherungsbeitrag enthalten

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Häufige Fragen zur Neuwagen-Zulassung

In der Regel nein. Die Online-Zulassung per i-Kfz ist aktuell hauptsächlich für Wiederzulassungen, Umschreibungen und Abmeldungen möglich. Neuzulassungen erfordern in den meisten Zulassungsbezirken noch den persönlichen Gang zur Behörde, da das COC-Papier physisch vorgelegt werden muss.
Das COC-Papier (Certificate of Conformity) ist die europäische Übereinstimmungsbescheinigung des Fahrzeugs. Es bestätigt, dass das Fahrzeug den EU-Vorschriften entspricht. Bei einem neuen Fahrzeug stellt es der Händler aus — fragen Sie bereits beim Kauf danach. Ohne dieses Dokument ist die Erstzulassung nicht möglich.
Ja — jedes Fahrzeug benötigt eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung und damit eine eigene eVB-Nummer. Auch wenn Sie bereits ein anderes Fahrzeug versichert haben, müssen Sie für den Neuwagen einen separaten Vertrag abschließen oder Ihren bestehenden Anbieter kontaktieren.
Nein — die Kfz-Steuer wird vom Bundeszentralamt für Steuern per SEPA-Lastschrift eingezogen. Sie müssen lediglich ein SEPA-Lastschriftmandat mit Ihrer IBAN vorlegen. Bei reinen Elektrofahrzeugen entfällt die Kfz-Steuer aktuell ganz.
Ja — in den meisten Bundesländern können Sie ein Wunschkennzeichen online vorab reservieren und auf Verfügbarkeit prüfen. Die Reservierungsgebühr beträgt je nach Zulassungsstelle 10 bis 30 Euro. Mit einem reservierten Kennzeichen können Sie die Schilder bereits vor dem Zulassungstermin prägen lassen.
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