Kfz-Anmeldung: Diese Kosten kommen auf Sie zu

Zulassungsgebühren, Kennzeichenkosten, Kfz-Steuer — bei der Fahrzeuganmeldung kommen mehrere Kostenpositionen zusammen. Wir erklären, was Sie wirklich zahlen, was sich sparen lässt und was viele übersehen.

Bundeseinheitliche Behördengebühren Aktuelle GebOSt-Werte Kein versteckter Aufwand

Was kostet eine Fahrzeuganmeldung insgesamt?

Die reine Verwaltungsgebühr für eine standardmäßige Zulassung eines Gebrauchtwagens ist bundeseinheitlich geregelt: 27,10 € vor Ort bzw. nur 12,10 € über ein i-Kfz-Portal. Zusammen mit Kennzeichenschildern (ca. 20–35 €) kommen Sie damit insgesamt auf ca. 50 bis 70 Euro — ohne Kfz-Versicherung und Kfz-Steuer, die zusätzlich anfallen.

Die Verwaltungsgebühren richten sich nach der bundesweit geltenden Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und sind damit — anders als oft angenommen — überall in Deutschland gleich hoch. Regionale Unterschiede entstehen nur bei den Kennzeichenschildern und eventuellen Zusatzgebühren des Schilderprägedienstes.

Kostenposition Richtwert Hinweis
Zulassungsgebühr12,10 € – 30,00 €Bundeseinheitlich nach GebOSt; günstiger über i-Kfz-Portal als vor Ort
Kennzeichenschilder20 – 35 €Keine Behördengebühr, sondern beim Schildermacher fällig
Wunschkennzeichen10 – 30 €Zusätzliche Reservierungsgebühr, optional
Feinstaubplakette5 – 15 €Nur bei neuem Kennzeichen nötig, siehe Feinstaubplakette
Kfz-Steuer (jährlich)Je nach FahrzeugPer SEPA eingezogen, abhängig von Hubraum und Schadstoffklasse
Kfz-VersicherungJe nach TarifVoraussetzung für eVB-Nummer, separat abzuschließen
Wichtig: Die reinen Verwaltungsgebühren sind bundesweit gleich hoch (GebOSt). Was sich unterscheidet, sind ausschließlich die Kosten für Kennzeichenschilder und eventuelle Zusatzleistungen der jeweiligen Zulassungsstelle.

Online-Zulassung: Selbst machen oder Service nutzen?

Bei der Online-Zulassung per i-Kfz gibt es zwei unterschiedliche Wege — und entsprechend unterschiedliche Kosten:

🧑‍💻 Selbst über i-Kfz zulassen

Sie stellen den Antrag eigenständig über das i-Kfz-Portal Ihrer Zulassungsstelle. Sie zahlen dabei nur die amtliche Verwaltungsgebühr (z. B. 12,10 € bei einem Halterwechsel) — deutlich weniger als vor Ort. Voraussetzung: aktivierte eID und die Sicherheitscodes Ihrer Fahrzeugpapiere.

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Wir übernehmen die komplette Abwicklung für Sie zum Festpreis von 129,90 € — inklusive aller Behördengebühren und mit Geld-zurück-Garantie, falls die Zulassung scheitert. Sinnvoll, wenn Sie sich den technischen Ablauf oder die Fahrzeugdaten-Eingabe ersparen möchten.

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Beide Wege führen zur selben rechtsgültigen Zulassung — der Unterschied liegt darin, ob Sie den Antrag selbst stellen oder die Abwicklung an uns übergeben.

Drei Rechenbeispiele: Was zahlen Sie in der Praxis?

Je nach Zulassungsfall, Weg (vor Ort oder i-Kfz) und persönlichen Wünschen variieren die Gesamtkosten. Diese drei Beispiele für die Selbst-Zulassung zeigen, was realistisch auf Sie zukommt:

Gebrauchtwagen, per i-Kfz

Zulassungsgebühr (i-Kfz)12,10 €
Kennzeichenschilder25 €
Gesamtca. 37 €

Online-Halterwechsel ohne Extras.

Gebrauchtwagen, vor Ort mit Wunschkennzeichen

Zulassungsgebühr27,10 €
Kennzeichenschilder28 €
Wunschkennzeichen15 €
Gesamtca. 70 €

Häufigster Fall mit Wunschkennzeichen, vor Ort.

Neuzulassung, vor Ort

Zulassungsgebühr30,00 €
Kennzeichenschilder32 €
Wunschkennzeichen20 €
Gesamtca. 82 €

Fabrikneues Fahrzeug, klassischer Behördengang.

Zulassungsgebühren: Was zahlen Sie wofür?

Die Zulassungsgebühr ist die Amtsgebühr der Zulassungsstelle für die Bearbeitung Ihres Anliegens. Sie richtet sich nach der bundeseinheitlichen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) — anders als oft angenommen gibt es hier keine kommunalen Unterschiede.

Grundsätzlich gilt: Der Weg über ein i-Kfz-Portal ist bei praktisch jedem Vorgang günstiger als der Termin vor Ort, weil der Bearbeitungsaufwand für die Behörde geringer ist.

ZulassungsfallGebühr vor OrtGebühr per i-Kfz
Neuzulassung (Neufahrzeug)30,00 €12,80 €
Halterwechsel / Umschreibung27,10 €12,10 €
Wiederzulassung30,00 € (23,00 € bei Verbleibskennzeichen)12,80 € (10,60 €)
Ummeldung (gleicher Halter, neuer Bezirk)ähnlich Halterwechselähnlich Halterwechsel
Abmeldung15,90 €2,10 €
Tipp: Diese Gebühren sind bundeseinheitliche GebOSt-Werte. Einzelne Zulassungsstellen können geringfügig abweichende Endsummen ausweisen, wenn zusätzliche KBA-Register- oder Siegelgebühren eingerechnet werden.

Kennzeichenkosten: Was kostet das Kennzeichen wirklich?

Die Kosten für Kennzeichenschilder fallen nicht bei der Zulassungsstelle, sondern beim Schildermacher an. Schildermacher sind in der Regel direkt vor Ort an der Zulassungsstelle zu finden. Der Preisunterschied zwischen Anbietern kann mehrere Euro betragen — wer die Schilder vorab bei einem externen Schilderdienst anfertigen lässt, spart manchmal 5 bis 10 Euro.

Wichtig: Die Schilder müssen nach der Zuteilung des Kennzeichens angefertigt werden — vorher ist die Kombination noch nicht offiziell vergeben. Wer ein Wunschkennzeichen reserviert hat, kann die Schilder allerdings schon vorab bei einem Schilderdienst bestellen.

Standard-Kennzeichen

  • Normales Kennzeichenpaar (vorne und hinten): 20 – 35 €
  • Einzel-Kennzeichen (z.B. nur hinten bei Motorrad): 10 – 18 €
  • Elektro-Kennzeichen (grüne Schrift): leichter Aufpreis möglich
  • Saisonkennzeichen: ähnlicher Preis wie Standard

Wunschkennzeichen

  • Reservierungsgebühr: 10 – 30 € (zusätzlich zur Zulassungsgebühr)
  • Online-Reservierung in vielen Bundesländern möglich
  • Reservierung läuft nach wenigen Tagen ab wenn nicht genutzt
  • Beliebte Kombinationen sind oft vergeben — frühzeitig prüfen

Kfz-Steuer: Wie viel zahlen Sie und wie wird sie berechnet?

Die Kfz-Steuer ist eine Bundessteuer und wird vom Bundeszentralamt für Steuern per SEPA-Lastschrift jährlich eingezogen. Sie müssen daher bei der Zulassung ein unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat mit Ihrer IBAN vorlegen — eine direkte Zahlung an der Zulassungsstelle findet nicht statt.

Die Höhe der Kfz-Steuer hängt bei Verbrennungsmotoren von Hubraum und CO2-Emission ab. Bei Dieselfahrzeugen gilt ein höherer Grundbetrag pro 100 cm³ als bei Benzinern. Fahrzeuge mit schlechter Schadstoffklasse (z.B. Euro 1 oder 2) zahlen erheblich mehr als moderne Euro-6-Fahrzeuge.

FahrzeugtypSteuerberechnungBeispiel
Benziner (Euro 6)2,00 € je 100 cm³ + CO2-Anteil1,4 l: ca. 50–80 €/Jahr
Diesel (Euro 6)9,50 € je 100 cm³ + CO2-Anteil2,0 l: ca. 150–250 €/Jahr
Elektroauto (BEV)Bei Erstzulassung bis 31.12.2030 bis zu 10 Jahre steuerbefreit0 €/Jahr (befristet)
Plug-in-Hybrid (PHEV)Nur VerbrennungsanteilVariiert stark
Motorrad1,84 € je 25 cm³600 ccm: ca. 44 €/Jahr
Tipp: Den genauen Kfz-Steuerbetrag für Ihr Fahrzeug können Sie kostenlos über den offiziellen Steuerrechner des Bundeszentralamts für Steuern berechnen. Einfach HSN und TSN aus dem Fahrzeugschein eingeben.

Kfz-Versicherung und eVB-Nummer: Der versteckte Kostenfaktor

Viele unterschätzen, dass die Kfz-Versicherung der bei weitem größte Kostenfaktor rund um die Fahrzeuganmeldung ist — deutlich mehr als alle Behördengebühren zusammen. Die eVB-Nummer, die für die Zulassung Pflicht ist, erhalten Sie erst nach Abschluss der Versicherung.

Die Unterschiede zwischen den günstigsten und teuersten Tarifen können mehrere hundert Euro pro Jahr betragen — bei identischem Schutzumfang. Ein Vergleich vor der Zulassung lohnt sich daher immer.

eVB-Nummer ist kostenlos

Die eVB-Nummer selbst kostet nichts — sie ist im Versicherungsbeitrag enthalten. Kein Versicherer darf dafür eine separate Gebühr verlangen.

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Versicherung vorher vergleichen

Wer vor der Zulassung Tarife vergleicht, spart oft 100–300 Euro im ersten Jahr. Der Vergleich kostet nichts und die eVB-Nummer kommt sofort.

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Kostenunterschiede nach Fahrzeugtyp

Die Zulassungsgebühren selbst unterscheiden sich kaum zwischen Fahrzeugtypen. Größere Unterschiede entstehen bei Kennzeichen und vor allem bei der Kfz-Steuer. Ein Überblick:

🚗 Auto / PKW

  • Standardfall, alle Gebühren wie oben
  • Zwei Kennzeichenschilder (vorne und hinten)
  • Kfz-Steuer nach Hubraum und CO2

🏍 Motorrad

  • Nur ein Kennzeichen (hinten), günstiger
  • Saisonkennzeichen besonders verbreitet
  • Kfz-Steuer nach Hubraum (niedriger als PKW)

🚐 Wohnmobil

  • Höhere Zulassungsgebühr möglich (Gewichtsklasse)
  • Kfz-Steuer nach Schadstoffklasse und Gewicht
  • Saisonkennzeichen steuerlich vorteilhaft

Anhänger

  • Zulassungsgebühr in der Regel günstiger
  • Keine Kfz-Steuer auf Anhänger
  • Eigene eVB-Nummer erforderlich

So sparen Sie bei der Fahrzeuganmeldung

Die Behördengebühren lassen sich kaum beeinflussen — aber an anderen Stellen gibt es durchaus Spielraum:

  • 1
    Versicherung vorher vergleichen Der größte Hebel liegt bei der Versicherung. Wer vor der Zulassung Tarife vergleicht, kann dauerhaft 100–400 Euro pro Jahr sparen. Die eVB-Nummer kommt direkt nach dem Online-Abschluss.
  • 2
    Online statt vor Ort zulassen Über ein i-Kfz-Portal zahlen Sie bei den meisten Vorgängen nur etwa die Hälfte der Vor-Ort-Gebühr — z. B. 12,10 € statt 27,10 € beim Halterwechsel. Jetzt im i-Kfz-Check prüfen →
  • 3
    Schildermacher vergleichen Die Preise für Kennzeichenschilder variieren. Wer nicht beim teuersten Anbieter direkt an der Zulassungsstelle kauft, sondern einen externen Schilderdienst nutzt, spart 5–10 Euro. Viele Online-Schilderdienste liefern sogar nach Hause.
  • 4
    Kein Wunschkennzeichen wenn nicht nötig Das Wunschkennzeichen kostet extra — ein zufällig zugeteiltes Kennzeichen ist identisch in der Funktion und spart 10–30 Euro.
  • 5
    Saisonkennzeichen bei wenig genutzten Fahrzeugen Wer ein Motorrad oder Wohnmobil nur saisonal fährt, spart mit einem Saisonkennzeichen erheblich bei der Kfz-Steuer — weil nur die Monate gezahlt werden, in denen das Fahrzeug zugelassen ist.

Was viele bei den Zulassungskosten vergessen

Neben den offensichtlichen Kostenpositionen gibt es einige Punkte, die häufig übersehen werden und im schlechtesten Fall zu einem abgebrochenen Termin führen:

HU-Kosten bei Gebrauchtwagen

Wer einen Gebrauchtwagen ohne gültige Hauptuntersuchung kauft, muss zunächst die HU nachholen. Das kostet bei TÜV oder DEKRA je nach Fahrzeug 80 bis 150 Euro — plus mögliche Nachbesserungskosten.

Kosten bei fehlenden Fahrzeugpapieren

Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) verloren, kostet die Ersatzausstellung Gebühren und dauert mehrere Wochen. Beim Gebrauchtwagenkauf immer darauf bestehen, dass beide Teile übergeben werden.

Abschleppkosten ohne gültige eVB

Wer ein Fahrzeug ohne gültige Versicherung und damit ohne gültige eVB auf öffentlichen Straßen bewegt, riskiert Bußgelder und im Schadenfall ungedeckte Haftungsrisiken.

Rückforderung der Kfz-Steuer

Bei Abmeldung wird die anteilige Kfz-Steuer erstattet — aber nur wenn das Fahrzeug korrekt abgemeldet wird. Wer das versäumt, zahlt weiter Steuer für ein nicht genutztes Fahrzeug. Auto auch online abmelden →

Neue Feinstaubplakette bei neuem Kennzeichen

Die Feinstaubplakette ist fest an das Kennzeichen gebunden. Bei Neuzulassung, Halterwechsel auf ein neues Kennzeichen oder Wunschkennzeichen wird deshalb zusätzlich eine neue Plakette für 5 bis 15 Euro fällig. Mehr zur Feinstaubplakette →

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Häufige Fragen zu den Zulassungskosten

Bei einem Halterwechsel (Umschreibung) liegt die bundeseinheitliche Zulassungsgebühr bei 27,10 € vor Ort bzw. nur 12,10 € über ein i-Kfz-Portal. Hinzu kommen Kennzeichenschilder (20–35 €) falls neue Schilder nötig sind, sowie ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer. Insgesamt sollten Sie mit 37 bis 62 Euro rechnen — ohne Versicherung.
Nein. Die Kfz-Steuer wird per SEPA-Lastschrift vom Bundeszentralamt für Steuern eingezogen — nicht bar an der Zulassungsstelle. Sie müssen lediglich das SEPA-Mandat mit Ihrer IBAN vorlegen. Die erste Abbuchung erfolgt dann je nach Zeitpunkt der Zulassung einige Wochen später.
Die Reservierungsgebühr für ein Wunschkennzeichen beträgt je nach Zulassungsstelle 10 bis 30 Euro — zusätzlich zur normalen Zulassungsgebühr. Dazu kommen die Kosten für die Kennzeichenschilder beim Schildermacher. Wunschkennzeichen können in vielen Bundesländern online vorab reserviert und auf Verfügbarkeit geprüft werden.
Die Zulassungsgebühr ist identisch mit der eines Verbrenners. Der Unterschied: Das SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer entfällt meist, da reine Elektrofahrzeuge (BEV) bei Erstzulassung bis 31.12.2030 bis zu zehn Jahre steuerbefreit sind. Die eVB-Nummer benötigen Sie auch beim E-Auto.
Die Abmeldung ist die günstigste Zulassungsvariante: 15,90 € vor Ort, nur 2,10 € online per i-Kfz. Mehr zur Online-Abmeldung per i-Kfz → Nach der Abmeldung wird die anteilige Kfz-Steuer automatisch erstattet.
Die amtliche Gebühr (z. B. 12,10 € beim Halterwechsel) fällt nur an, wenn Sie den Antrag selbst über i-Kfz stellen. Unser Zulassungsservice für 129,90 € ist eine optionale Zusatzleistung: Wir übernehmen die komplette technische Abwicklung inklusive Behördengebühren, mit Geld-zurück-Garantie. Mehr zum Zulassungsservice →
Die Behördengebühren sind transparent und bundeseinheitlich. Was viele überrascht: Bei der Wiederzulassung oder dem Halterwechsel wird eine neue eVB-Nummer benötigt, auch wenn die alte noch im Speicher ist — aber das verursacht keine Kosten, sofern Sie bereits versichert sind. Teuer werden kann es, wenn Fahrzeugpapiere fehlen oder die HU nachgeholt werden muss.
Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen können Zulassungskosten als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Bei privat genutzten Fahrzeugen ist das in der Regel nicht möglich. Die Kfz-Steuer kann bei gemischter Nutzung anteilig als Werbungskosten geltend gemacht werden — fragen Sie Ihren Steuerberater nach den Details.
Nein, sie ist eine eigene Position und in den Zulassungsgebühren nicht enthalten. Sie kostet zusätzlich 5 bis 15 Euro und wird nur benötigt, wenn Sie ein neues Kennzeichen erhalten — da die Feinstaubplakette fest an das Kennzeichen gebunden ist.

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