Kfz-Versicherung wechseln : Wann, wie und worauf achten

Ein Versicherungswechsel kann mehrere hundert Euro pro Jahr sparen — und ist einfacher als viele denken. Der neue Anbieter kündigt beim alten automatisch. Wir erklären alle Fristen, Sonderrechte und was mit der eVB-Nummer passiert.

Kündigung läuft automatisch eVB-Nummer sofort nach Abschluss Nahtloser Übergang des Schutzes
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Wann können Sie die Kfz-Versicherung wechseln?

Es gibt zwei Möglichkeiten, die Kfz-Versicherung zu wechseln: die ordentliche Kündigung zum Jahresende und die außerordentliche Kündigung bei bestimmten Anlässen. Beide ermöglichen einen nahtlosen Wechsel — der neue Versicherer übernimmt die Kündigung beim alten in der Regel automatisch.

Ordentliche Kündigung

Kündigungsfrist: spätestens 30. November für einen Wechsel zum 1. Januar. Die meisten Kfz-Verträge haben eine jährliche Laufzeit und verlängern sich automatisch, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird.

Frist überschritten? Dann gilt das Sonderkündigungsrecht, falls ein Anlass vorliegt.

Außerordentliche Kündigung

Bei diesen Anlässen können Sie jederzeit wechseln:

  • Nach einem Schadenfall
  • Nach einer Beitrags­erhöhung
  • Beim Fahrzeugkauf oder Halterwechsel
  • Bei Änderung der Tarifbedingungen

So läuft der Versicherungswechsel ab

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