eVB-Nummer trotz Schufa: Sie haben einen gesetzlichen Anspruch

Ja, Sie bekommen in aller Regel eine eVB-Nummer — auch mit negativer Schufa. Die Kfz-Haftpflicht unterliegt dem Kontrahierungszwang nach § 5 PflVG: Eine negative Schufa allein darf kein Ablehnungsgrund sein. Wir zeigen, wie Sie schnell und rechtssicher zum Abschluss kommen.

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Der Kontrahierungszwang — Ihr rechtlicher Schutz

Die entscheidende Rechtsgrundlage steht in § 5 Abs. 2 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG): Jeder zugelassene Kfz-Haftpflichtversicherer ist verpflichtet, auf Antrag einen Versicherungsvertrag abzuschließen. Eine negative Schufa ist kein gesetzlicher Ablehnungsgrund — der Anspruch gilt unabhängig von Ihrer Bonität, Ihrem Schufa-Score oder laufenden Schulden.

Besonders wichtig: § 5 Abs. 3 PflVG enthält eine Annahmefiktion. Lehnt der Versicherer Ihren Antrag nicht innerhalb von zwei Wochen schriftlich ab, gilt er automatisch als angenommen. Das gibt Ihnen eine verlässliche Rechtssicherheit.

Ihr Recht in einem Satz: Die Kfz-Haftpflicht ist Pflichtversicherung — und für Pflichtversicherungen gilt der Kontrahierungszwang. Eine negative Schufa allein darf kein Ablehnungsgrund sein. Die eVB-Nummer folgt automatisch aus dem Haftpflichtvertrag.

Wann darf ein Versicherer trotzdem ablehnen?

§ 5 Abs. 4 PflVG listet abschließend die einzigen zulässigen Ablehnungsgründe auf. Negative Schufa steht nicht darin:

  • ❌ Der Versicherer bietet die Haftpflicht für diese Fahrzeugklasse oder diesen Bezirk grundsätzlich nicht an
  • ❌ Eine Vorversicherung beim selben Unternehmen wurde wegen arglistiger Täuschung angefochten
  • ❌ Ein Vorvertrag wurde wegen Anzeigepflichtverletzung oder Nichtzahlung der Erstprämie rückgängig gemacht
  • ❌ Eine Vorversicherung beim selben Haus wurde wegen Prämienverzugs oder nach einem Versicherungsfall gekündigt
Wichtig: Diese Ausnahmen beziehen sich ausschließlich auf Vorverträge beim selben Versicherer. Bei einem neuen Anbieter greifen sie nicht — und eine negative Schufa ist in keinem Fall ein zulässiger Ablehnungsgrund.

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Die eVB-Nummer selbst ist kostenlos — Sie zahlen nur den Versicherungsbeitrag.

Schritt für Schritt zur eVB-Nummer trotz Schufa

  • 1
    Wunschtarif zuerst versuchen Starten Sie mit dem Vergleichsrechner und wählen Sie Ihren bevorzugten Tarif. Viele Anbieter — besonders Online-Direktversicherer — führen keine Schufa-Abfrage durch. Oft klappt es beim ersten Versuch.
  • 2
    Fahrerkreis einschränken Geben Sie nur sich selbst als Fahrer an — das reduziert das Risiko für den Versicherer und erhöht die Annahmewahrscheinlichkeit deutlich. Kaskoversicherung können Sie später ergänzen.
  • 3
    Jährliche Vorauszahlung wählen Bei eingeschränkter Bonität verlangen manche Anbieter Jahresvorauszahlung oder die erste Rate vor Vertragsbeginn. Das ist akzeptabel — und jährliche Zahlung ist in der Regel sowieso günstiger als monatliche Raten.
  • 4
    Bei Ablehnung: Alternativen nutzen Wird Ihr Antrag abgelehnt, fordern Sie den Ablehnungsgrund schriftlich an. Entspricht er nicht den Ausnahmen aus § 5 Abs. 4 PflVG, haben Sie einen einklagbaren Anspruch. Der Zentralruf der Autoversicherer (0800 250 26 00) vermittelt kostenlos einen Anbieter.
  • 5
    eVB-Nummer erhalten & Fahrzeug zulassen Nach Vertragsabschluss erhalten Sie die eVB-Nummer sofort per E-Mail oder SMS. Damit können Sie das Fahrzeug direkt bei der Zulassungsstelle oder per Online-Zulassung (i-Kfz) anmelden.

Sonderlösung: Abweichende Halterschaft

Halter (Person in den Fahrzeugpapieren) und Versicherungsnehmer (Vertragspartner der Versicherung) müssen in Deutschland nicht identisch sein. Wenn eine Person in Ihrem Umfeld mit besserer Bonität den Versicherungsvertrag abschließt, enthält die eVB-Nummer beide Namen — und das Fahrzeug kann auf Sie als Halter zugelassen werden.

Wichtig: Diese Konstellation muss offen und korrekt angegeben werden. Scheinverträge oder falsche Angaben gegenüber der Versicherung sind strafbar. Sprechen Sie die abweichende Halterschaft transparent beim Versicherer an.

Zahlungsmodelle bei negativer Schufa

Jährliche Vorauszahlung

Die häufigste Option bei eingeschränkter Bonität. Der Beitrag wird einmalig im Voraus gezahlt — das reduziert das Risiko für den Versicherer. Vorteil: Jährliche Zahlung ist fast immer günstiger als monatliche Raten.

Erste Rate als Vorkasse

Manche Anbieter übermitteln die eVB-Nummer erst nach Eingang des ersten Beitrags. Das kann einige Stunden dauern. Planen Sie das bei dringendem Zulassungstermin ein.

Monatliche Zahlung

Möglich, aber nicht garantiert. Bei negativer Schufa bieten nicht alle Anbieter monatliche Zahlung an — der Vergleich zeigt, welche Tarife flexible Zahlweisen akzeptieren.

Kasko zunächst weglassen

Der Kontrahierungszwang gilt nur für die Haftpflicht. Kasko ist freiwillig — Versicherer dürfen sie ablehnen. Starten Sie mit der reinen Haftpflicht und ergänzen Sie Kasko später, wenn sich Ihre Bonität verbessert hat.

Schufa-Eintrag prüfen und löschen lassen

Nicht jeder negative Schufa-Eintrag ist korrekt oder aktuell. Nach Art. 15 DSGVO haben Sie das Recht, bei der Schufa (schufa.de) kostenlos eine vollständige Datenkopie anzufordern — die DSGVO spricht dabei von „angemessenen Abständen“, nicht von einer festen Jahresfrist. Prüfen Sie alle Einträge auf Richtigkeit.

Bereits bezahlte Forderungen bis 2.000 € können unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb von sechs Wochen nach Zahlung gelöscht werden, wenn der Gläubiger die Erledigung meldet. Unberechtigte oder veraltete Einträge können Sie direkt bei der Schufa zur Löschung beantragen.

Hinweis: Neben der Schufa gibt es weitere Auskunfteien wie Creditreform Boniversum und Infoscore. Manche Versicherer nutzen diese statt der Schufa — eine Selbstauskunft dort lohnt sich ebenfalls.

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Häufige Fragen zur eVB-Nummer bei negativer Schufa

Ja, in aller Regel. Die Kfz-Haftpflichtversicherung unterliegt dem Kontrahierungszwang nach § 5 PflVG. Eine negative Schufa allein ist kein gesetzlich zulässiger Ablehnungsgrund. Sobald der Versicherungsvertrag zustande gekommen ist, erhalten Sie automatisch auch die eVB-Nummer.
Nur in eng definierten Ausnahmefällen: wenn der Versicherer keine Kfz-Haftpflicht in der jeweiligen Fahrzeugklasse anbietet, oder wenn eine Vorversicherung beim selben Haus wegen arglistiger Täuschung, Anzeigepflichtverletzung oder Prämienverzugs beendet wurde. Eine negative Schufa allein ist kein zulässiger Ablehnungsgrund.
Bei Online-Abschluss über einen Vergleichsrechner in der Regel sofort per E-Mail oder SMS — oft innerhalb weniger Minuten. Bei Vorkasse-Modellen erst nach Zahlungseingang des ersten Beitrags, was einige Stunden dauern kann.
Die eVB-Nummer selbst ist immer kostenlos — Sie zahlen ausschließlich den Versicherungsbeitrag. Bei negativer Schufa verlangen manche Anbieter jährliche Vorauszahlung, was den Beitrag pro Jahr aber oft sogar günstiger macht als monatliche Zahlung.
Fordern Sie die Ablehnung schriftlich an und prüfen Sie den genannten Grund. Entspricht er nicht den Ausnahmen aus § 5 Abs. 4 PflVG, haben Sie einen einklagbaren Anspruch auf Vertragsabschluss. Der Zentralruf der Autoversicherer (0800 250 26 00) hilft kostenlos bei der Anbietersuche.
Das hängt vom Anbieter ab. Viele verlangen bei eingeschränkter Bonität jährliche Vorauszahlung oder die erste Rate vor Vertragsbeginn. Monatliche Zahlung ist möglich, aber nicht garantiert. Ein Vergleich zeigt, welche Anbieter flexible Zahlweisen akzeptieren.
Ja. § 5 PflVG macht keine Ausnahme für Privatinsolvenz oder laufende Schuldenregulierung. Sie haben Anspruch auf die Kfz-Haftpflicht — und damit auf die eVB-Nummer — auch während eines Insolvenzverfahrens.
Nein. Der Kontrahierungszwang gilt ausschließlich für die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht. Teil- und Vollkasko sind freiwillige Zusatzversicherungen — hier können Versicherer bei negativer Bonität ablehnen oder Einschränkungen verlangen. Für die eVB-Nummer reicht die Haftpflicht vollständig aus.

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