i-Kfz Voraussetzungen: Was Sie für die Online-Zulassung wirklich brauchen
Für die internetbasierte Fahrzeugzulassung müssen fünf Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein. Fehlt eine davon, ist i-Kfz nicht möglich. Wir erklären jede einzeln — damit Sie vorbereitet starten.
Voraussetzung 1: Online-Ausweis mit aktivierter eID
Der Personalausweis enthält seit 2010 einen Chip mit der sogenannten Online-Funktion (eID). Diese muss aktiv sein — sie ist nicht automatisch eingeschaltet. Wenn Sie Ihren Ausweis seit 2021 beantragt haben, ist die eID in den meisten Fällen bereits aktiviert.
✅ Das brauchen Sie
- → Gültiger Personalausweis (kein Reisepass)
- → Online-Funktion aktiviert
- → eID-PIN bekannt (6-stellig)
⚠️ Häufige Probleme
- → eID nicht aktiviert → Einwohnermeldeamt, kostenlos
- → PIN vergessen → Reset beim Einwohnermeldeamt
- → Reisepass → funktioniert nicht für i-Kfz
Voraussetzung 2: eSV-Sicherheitscode aus den Fahrzeugpapieren
Der elektronische Sicherheitscode (eSV-Code) ist eine verdeckte Nummer auf beiden Zulassungsbescheinigungen. Er funktioniert wie ein Rubbellos — einmalig freigelegt, ist er dauerhaft sichtbar. Wichtig: Wer den Code freilegt, kann das Fahrzeug danach nur noch über i-Kfz oder mit neu beantragten Papieren vor Ort ummelden.
Wo finde ich den eSV-Code?
- → Teil I (Fahrzeugschein): Feld 0.1, verdeckt unten rechts
- → Teil II (Fahrzeugbrief): Feld 0.2, verdeckt
- → Beide Codes werden für i-Kfz benötigt
⚠️ Kein eSV-Code vorhanden?
- → Fahrzeuge vor 2015 haben oft keinen Code
- → Neue Papiere bei der Zulassungsstelle beantragen
- → Ohne eSV-Code ist i-Kfz nicht möglich
Voraussetzung 3: NFC-fähiges Gerät oder Kartenleser
Für die Authentifizierung mit dem Online-Ausweis brauchen Sie ein Lesegerät, das den Chip im Personalausweis kontaktlos auslesen kann. Die kostenlose AusweisApp2 übernimmt dabei die Kommunikation zwischen Ihrem Ausweis und dem i-Kfz-Portal.
✅ Geeignete Geräte
- → iPhone ab XS (2018) mit iOS 13+
- → Android-Smartphone mit NFC (ab ca. 2018)
- → USB-Kartenleser am PC (ab ca. 15 €)
❌ Nicht geeignet
- → Ältere Smartphones ohne NFC-Chip
- → iPhone vor XS
- → Tablet ohne NFC (meist nicht vorhanden)
Voraussetzung 4: Gültige eVB-Nummer
Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) ist bei jeder Fahrzeugzulassung Pflicht — egal ob vor Ort oder online. Sie ist ein 7-stelliger Code, den Ihr Kfz-Versicherer ausstellt und der digital beim Kraftfahrt-Bundesamt abgerufen wird.
Die eVB-Nummer erhalten Sie in wenigen Minuten online über evb.online — auch am Wochenende und nachts.
Wichtig zur eVB bei i-Kfz
- → eVB-Nummer wird direkt im i-Kfz-Portal eingegeben
- → Gültigkeit: bis zu 2 Jahre ab Ausstellung
- → Nach einmaliger Verwendung verfällt sie
- → Jedes Fahrzeug benötigt eine eigene eVB-Nummer
Voraussetzung 5: IBAN für die Kfz-Steuer
Die Kfz-Steuer wird per SEPA-Lastschrift eingezogen. Dafür erteilen Sie im i-Kfz-Portal ein Lastschriftmandat — dafür brauchen Sie Ihre IBAN. Halten Sie diese also bereit bevor Sie den Prozess starten.
✅ IBAN nötig bei
- → Benziner, Diesel, Hybrid
- → Motorräder und Anhänger
- → Alle kfz-steuerpflichtigen Fahrzeuge
❌ IBAN nicht nötig bei
- → Reine Elektrofahrzeuge (derzeit steuerfrei)
- → Fahrzeugabmeldung
Ihre i-Kfz Checkliste auf einen Blick
- 🪪 Personalausweis mit aktivierter eID und bekannter PIN
- 📄 eSV-Code auf Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- 📱 NFC-Smartphone mit AusweisApp2 oder USB-Kartenleser
- ✅ eVB-Nummer vom Kfz-Versicherer
- 🏦 IBAN für Kfz-Steuer (bei Verbrennern)
Alle Voraussetzungen erfüllt?
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