Teilkaskoversicherung: Was sie leistet, wann sie sich lohnt und was sie kostet
Die Teilkasko ergänzt die Haftpflicht um typische Schäden am eigenen Fahrzeug — Diebstahl, Glasbruch, Sturm, Hagel und Wildschäden. Für viele Gebrauchtwagen ist sie der wirtschaftlich sinnvolle Mittelweg.
Was ist die Teilkaskoversicherung?
Die Teilkaskoversicherung ist eine freiwillige Ergänzung zur gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflicht. Sie deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab, die Sie nicht selbst verursacht haben — also Schäden durch äußere Einwirkung wie Diebstahl, Wetterereignisse oder Tiere.
Im Gegensatz zur Vollkasko zahlt die Teilkasko jedoch nicht bei selbst verschuldeten Unfällen oder Vandalismus. Sie ist damit günstiger als die Vollkasko, bietet aber trotzdem Schutz gegen die häufigsten und teuersten Risiken im Alltag.
Was leistet die Teilkaskoversicherung?
Das ist versichert
- Diebstahl des Fahrzeugs oder von Fahrzeugteilen
- Glasbruch (Windschutzscheibe, Seitenscheiben)
- Sturm-, Hagel- und Blitzschäden
- Wildschäden (Zusammenstöße mit Tieren)
- Überschwemmung und Hochwasser
- Kurzschluss an der Fahrzeugelektrik
Das ist nicht versichert
- Selbst verschuldete Unfälle
- Vandalismus am Fahrzeug
- Schäden an fremden Fahrzeugen (Haftpflicht)
- Marderschäden an Kabeln (je nach Tarif)
- Reifenschäden ohne Begleitschäden
Wann lohnt sich die Teilkasko?
Die Teilkasko ist besonders dann sinnvoll, wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr neu ist, aber noch einen klaren Restwert hat — typischerweise zwischen 4.000 und 15.000 Euro. In diesem Bereich wäre ein Totalschaden durch Diebstahl oder Hagelschaden finanziell spürbar, die Vollkasko aber wirtschaftlich übertrieben.
Auch wer sein Fahrzeug auf öffentlichen Parkplätzen abstellt oder in hagelgefährdeten Regionen wohnt, fährt mit Teilkasko deutlich besser als nur mit Haftpflicht.
Teilkasko empfiehlt sich bei
- Gebrauchtwagen mit 4.000–15.000 € Wert
- Fahrzeugen ohne Leasing oder Finanzierung
- Parken auf öffentlichen Straßen
- Regionen mit häufigen Unwettern oder Wild
Lieber Vollkasko wählen bei
- Neufahrzeugen oder jungen Gebrauchtwagen
- Fahrzeugen über 15.000 € Wert
- Leasing oder Finanzierung
- Fehlender Finanzreserve für Eigenschäden
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