Unterlagen für die Fahrzeuganmeldung: Was Sie wirklich brauchen

Fehlende Unterlagen sind der häufigste Grund für abgebrochene Zulassungstermine. Wir zeigen Ihnen für jeden Zulassungsfall genau, welche Dokumente Sie mitbringen müssen.

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Diese Unterlagen brauchen Sie immer — egal bei welchem Zulassungsfall

eVB-Nummer

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Personalausweis oder Reisepass

Im Original. Bei Reisepass zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung, sofern die Zulassungsstelle das verlangt.

SEPA-Lastschriftmandat

Für die Kfz-Steuer — unterschrieben und mit IBAN. Ausnahme: reine Elektrofahrzeuge, die von der Kfz-Steuer befreit sind.

Zulassungsbescheinigung Teil II

Der Fahrzeugbrief — Eigentumsnachweis des Fahrzeugs. Bei Neuzulassungen wird er direkt ausgestellt, bei Gebrauchtwagen vom Vorkäufer übergeben.

Zusätzliche Unterlagen je nach Zulassungsfall

🚘 Neuzulassung eines Neufahrzeugs

  • COC-Papier (Certificate of Conformity) oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung — wird vom Händler mitgeliefert
  • Datenbestätigung statt COC bei manchen Fahrzeugen möglich
  • Alle Standardunterlagen (s.o.)
Keine HU erforderlich bei Neufahrzeugen.

🤝 Gebrauchtwagen / Halterwechsel

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vom Vorkäufer
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vom Vorkäufer
  • Nachweis HU — gültige Hauptuntersuchung, Prüfplakette am Fahrzeug
  • Alle Standardunterlagen (s.o.)
Wichtig: Prüfen Sie vor dem Kauf, ob Teil I und II vollständig und korrekt ausgefüllt sind.

🔄 Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II soweit vorhanden
  • Nachweis HU wenn erforderlich (abhängig vom Fahrzeugalter und letzter HU)
  • Neue eVB-Nummer — die alte ist durch Abmeldung nicht mehr gültig
  • Alle Standardunterlagen (s.o.)

📄 Ummeldung / Kennzeichenwechsel

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (aktueller Fahrzeugschein)
  • Bisherige Kennzeichenschilder zur Entstempelung
  • Neue eVB-Nummer wenn der Versicherer wechselt
  • Alle Standardunterlagen (s.o.)

Zulassung durch eine andere Person: Was bei Vollmacht nötig ist

Wenn Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle gehen können, kann eine bevollmächtigte Person die Anmeldung für Sie übernehmen. Dafür braucht diese Person zusätzlich zu allen o.g. Unterlagen:

Schriftliche Vollmacht

Handschriftlich oder gedruckt, unterschrieben vom Fahrzeughalter. Manche Zulassungsstellen haben eigene Formulare — vorher prüfen.

Ausweise beider Personen

Die bevollmächtigte Person bringt ihren eigenen Ausweis im Original sowie eine Kopie des Ausweises des Fahrzeughalters mit.

Was bedeuten die einzelnen Dokumente?

Die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) ist das Dokument, das immer im Fahrzeug mitgeführt werden muss. Es enthält die wichtigsten technischen Daten und Halterdaten.

Die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) ist der Eigentumsnachweis. Er wird nicht im Fahrzeug mitgeführt, sondern sicher aufbewahrt. Bei jedem Besitzerwechsel wird er an den neuen Halter übergeben.

Das SEPA-Lastschriftmandat ermächtigt das Finanzamt, die Kfz-Steuer von Ihrem Konto einzuziehen. Es muss unterschrieben und mit Ihrer IBAN versehen sein.

HSN und TSN: Hersteller- und Typschlüsselnummer aus der Zulassungsbescheinigung Teil I — diese benötigen Sie für den Online-Abschluss einer Kfz-Versicherung und damit für die Beantragung der eVB-Nummer.

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Häufige Fragen zu den Unterlagen

Ohne Zulassungsbescheinigung Teil II ist keine Zulassung möglich. Bei Verlust muss zunächst eine Ersatzausstellung beantragt werden — das dauert und kostet Gebühren. Beim Gebrauchtwagenkauf daher immer darauf bestehen, dass Teil II vollständig übergeben wird.
Ja. Die Zulassungsstelle akzeptiert in der Regel nur Originaldokumente. Kopien werden nicht anerkannt, es sei denn, dies ist im Einzelfall ausdrücklich erlaubt — z.B. bei der Ausweiskopie im Vollmachtsfall.
In der Regel reicht die gültige Prüfplakette am Fahrzeug als Nachweis der HU. Manche Zulassungsstellen verlangen zusätzlich den Prüfbericht — fragen Sie vorab bei Ihrer Zulassungsstelle nach.
HSN (Herstellerschlüsselnummer) und TSN (Typschlüsselnummer) stehen in der Zulassungsbescheinigung Teil I in den Feldern 2.1 und 2.2 bzw. 2.3. Sie werden für den Online-Abschluss einer Kfz-Versicherung und die Beantragung der eVB-Nummer benötigt.

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