Auto anmelden : Schritt für Schritt zur erfolgreichen Zulassung

Ob Neuwagen, Gebrauchtwagen oder Wiederzulassung — wir zeigen Ihnen genau, welche Unterlagen Sie brauchen, wie lange es dauert und was die Zulassung kostet. Mit der richtigen Vorbereitung ist alles in unter einer Stunde erledigt.

Gültig für alle deutschen Zulassungsstellen eVB-Nummer in 5 Minuten online Interaktive Checkliste verfügbar
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Was brauchen Sie für die Fahrzeuganmeldung?

Ein Fahrzeug darf in Deutschland nur mit gültiger Zulassung im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden (§ 3 FZV). Für den Zulassungsantrag benötigen Sie in jedem Fall eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung — ohne sie nimmt keine Zulassungsstelle Ihr Fahrzeug an. Darüber hinaus hängen die weiteren Unterlagen davon ab, ob es sich um eine Neuzulassung, einen Halterwechsel oder eine Wiederzulassung handelt.

Auto anmelden: Der richtige Ablauf

So gehen Sie vor — egal ob Neuwagen, Gebrauchtwagen oder Wiederzulassung:

  • 1
    eVB-Nummer beantragen Schließen Sie eine Kfz-Versicherung ab oder fordern Sie die eVB-Nummer bei Ihrem bestehenden Anbieter an. Online dauert das keine 5 Minuten — die Nummer erhalten Sie sofort per E-Mail oder SMS. Sie ist einmalig verwendbar; wie lange sie gültig bleibt, legt Ihr Versicherer fest (üblich 3–6 Monate, maximal 730 Tage).
  • 2
    Unterlagen vollständig zusammenstellen Personalausweis, Fahrzeugpapiere, eVB-Nummer, SEPA-Mandat und je nach Fall weitere Dokumente. Nutzen Sie unsere interaktive Checkliste — sie erstellt aus wenigen Angaben Ihre persönliche Unterlagenliste, damit vor Ort nichts fehlt.
  • 3
    Termin bei der Zulassungsstelle buchen Viele Zulassungsstellen bieten Online-Terminbuchung an. Ohne Termin können Wartezeiten erheblich sein — frühzeitig buchen lohnt sich, teils liegt der Vorlauf bei 1 bis 3 Wochen.
  • 4
    Zum Termin erscheinen Alle Unterlagen im Original mitbringen. Die eVB-Nummer wird digital vom Kraftfahrt-Bundesamt abgerufen — Sie müssen nur den Code angeben. Mit vollständigen Unterlagen dauert der Termin meist 10 bis 30 Minuten.
  • 5
    Kennzeichen anbringen und fertig Nach erfolgreicher Zulassung Kennzeichenschilder am Fahrzeug anbringen — das Fahrzeug ist jetzt offiziell zugelassen und darf auf öffentlichen Straßen fahren. Denken Sie bei neuem Kennzeichen auch an die Feinstaubplakette: Sie ist an das Kennzeichen gebunden und muss bei jeder Neuzuteilung neu ausgestellt werden.

Die drei Zulassungsfälle im Überblick

Neuzulassung

Das Fahrzeug war noch nie zugelassen. Benötigt COC-Papiere oder Vollgutachten, eVB-Nummer und alle Standardunterlagen. Keine HU nötig — die erste ist erst nach 36 Monaten fällig.

Typische Dauer: 30–60 Minuten vor Ort
Neuwagen zulassen →

Halterwechsel / Gebrauchtwagen

Das Fahrzeug wechselt den Besitzer. Zulassungsbescheinigung Teil I und II vom Vorbesitzer notwendig, plus gültige HU, sofern das Fahrzeug älter als 3 Jahre ist.

Häufigster Zulassungsfall

Wiederzulassung

Ein abgemeldetes Fahrzeug soll wieder auf die Straße. Fahrzeugpapiere und neue eVB-Nummer nötig, HU-Nachweis nur falls die Hauptuntersuchung abgelaufen ist.

Oft vergessen: neue eVB nötig
Vorgang Wichtigste Unterlagen Gebühr vor Ort Gebühr per i-Kfz Besonderheit
Neuzulassung ZB II, eVB, Ausweis, COC, SEPA-Mandat 30,00 € 12,80 € keine HU nötig
Halterwechsel ZB I + II, eVB, HU-Nachweis, Ausweis, SEPA 27,10 € 12,10 € HU zwingend, wenn Fzg. > 3 Jahre
Wiederzulassung ZB I + II, eVB, ggf. HU-Nachweis, Ausweis, SEPA 30,00 € (23,00 € bei Verbleibskennzeichen) 12,80 € (10,60 €) HU nur bei abgelaufener Prüfung

Bundeseinheitliche Verwaltungsgebühren nach GebOSt, Stand 2026. Zzgl. Kennzeichenschilder (ca. 20–35 € pro Paar) — diese sind keine Behördengebühr, sondern fallen beim Schilderprägedienst an.

Online-Zulassung per i-Kfz: Geht das auch von zu Hause?

Ja — seit i-Kfz Stufe 4 (in Kraft seit 1. September 2023) können Neuzulassung, Umschreibung mit und ohne Halterwechsel, Wiederzulassung sowie Adressänderungen und Abmeldungen vollständig online abgewickelt werden. Voraussetzung ist ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) samt PIN — nicht alle Zulassungsstellen unterstützen bereits jede Funktion.

Praktisch: Nach der Online-Zulassung dürfen Sie Ihr Fahrzeug bis zu 10 Tage lang mit dem vorläufigen Nachweis bewegen, bis die endgültigen Papiere und Plaketten per Post eintreffen. Die eVB-Nummer wird auch bei der Online-Zulassung benötigt.

Praktisch: Viele Zulassungsfälle gehen per i-Kfz komplett online — sogar am Wochenende, ohne Termin bei der Behörde. Mehr zur Online-Zulassung per i-Kfz →
Tipp: Prüfen Sie vorab auf der Website Ihrer Zulassungsstelle, ob und welche Fälle online möglich sind. Nicht alle Behörden unterstützen alle Vorgänge digital.

Ausblick: Was sich bei der Zulassung noch ändert

Der digitale Fahrzeugschein ist bereits Realität: Über die i-Kfz-App des Kraftfahrt-Bundesamts lässt sich die Zulassungsbescheinigung Teil I innerhalb Deutschlands digital auf dem Smartphone mitführen — im Ausland ist weiterhin die Papierversion nötig.

Geplant, aber noch nicht umgesetzt: Das Kraftfahrt-Bundesamt möchte die Zulassungsvorgänge der über 400 einzelnen Zulassungsstellen mit rund 20 Millionen Vorgängen pro Jahr perspektivisch auf einer zentralen Plattform bündeln. Auch ein digitaler Führerschein ist für Ende 2026 avisiert.

Die eVB-Nummer — der erste Schritt vor jeder Zulassung

Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) ist ein 7-stelliger Code, den Ihre Kfz-Versicherung ausstellt. Sie ist der Nachweis gegenüber der Zulassungsstelle, dass Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist (§ 6 FZV). Ohne diesen Code läuft keine Zulassung.

Online erhalten Sie die eVB-Nummer in unter 5 Minuten — auch nachts und am Wochenende. Sie ist einmalig verwendbar; die konkrete Gültigkeitsdauer legt Ihr Versicherer fest, üblich sind 3 bis 6 Monate, das gesetzliche Maximum liegt bei 730 Tagen.

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Häufige Fragen zur Fahrzeuganmeldung

Die reine Verwaltungsgebühr liegt bundeseinheitlich bei 30 € vor Ort bzw. nur 12,80 € über ein i-Kfz-Portal (GebOSt). Hinzu kommen Kennzeichenschilder für ca. 20–35 € sowie die erste Kfz-Steuerrate. Details und Beispielrechnungen auf unserer Seite zu den Zulassungskosten.
Bei fabrikneuen Fahrzeugen ist keine HU nötig — die erste ist erst nach 36 Monaten fällig. Bei Gebrauchtwagen und Wiederzulassungen älterer Fahrzeuge ist ein gültiger HU-Nachweis Pflicht; ohne ihn wird die Zulassung abgelehnt.
Ja, mit schriftlicher Vollmacht kann eine andere Person die Zulassung erledigen. Sie benötigt ihren eigenen Ausweis im Original sowie den Ausweis des Vollmachtgebers — meist genügt eine Kopie, manche Zulassungsstellen verlangen jedoch das Original.
Mit vollständigen Unterlagen und gebuchtem Termin dauert die Bearbeitung vor Ort meist 10 bis 30 Minuten. Ohne Termin können Wartezeiten von ein bis mehreren Stunden entstehen. Unser Dauer-Check zeigt in 2 Minuten, ob Sie bereits startklar sind.
Ja. Sobald die Zulassung abgeschlossen und das Kennzeichen am Fahrzeug angebracht ist, darf das Fahrzeug sofort bewegt werden. Bei Online-Zulassung per i-Kfz gilt der vorläufige Nachweis bis zu 10 Tage lang, bis die endgültigen Papiere eintreffen.
Immer dann, wenn Sie ein neues Kennzeichen erhalten — bei Neuzulassung, Halterwechsel auf ein neues Kennzeichen oder Wiederzulassung mit neuer Kombination. Die Feinstaubplakette ist fest an das Kennzeichen gebunden, eine alte Plakette passt danach nicht mehr.
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