Auto anmelden : Schritt für Schritt zur erfolgreichen Zulassung

Ob Neuwagen, Gebrauchtwagen oder Wiederzulassung — wir zeigen Ihnen genau, welche Unterlagen Sie brauchen, wie lange es dauert und was die Zulassung kostet. Mit der richtigen Vorbereitung ist alles in unter einer Stunde erledigt.

Gültig für alle deutschen Zulassungsstellen eVB-Nummer in 5 Minuten online Interaktive Checkliste verfügbar
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Was brauchen Sie für die Fahrzeuganmeldung?

Für die Fahrzeuganmeldung benötigen Sie in jedem Fall eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung — ohne sie nimmt keine Zulassungsstelle Ihr Fahrzeug an. Darüber hinaus hängen die erforderlichen Unterlagen davon ab, ob es sich um eine Neuzulassung, einen Halterwechsel oder eine Wiederzulassung handelt.

Auto anmelden: Der richtige Ablauf

So gehen Sie vor — egal ob Neuwagen, Gebrauchtwagen oder Wiederzulassung:

  • 1
    eVB-Nummer beantragen Schließen Sie eine Kfz-Versicherung ab oder fordern Sie die eVB-Nummer bei Ihrem bestehenden Anbieter an. Online dauert das keine 5 Minuten — die Nummer erhalten Sie sofort per E-Mail oder SMS.
  • 2
    Unterlagen vollständig zusammenstellen Personalausweis, Fahrzeugpapiere, eVB-Nummer, SEPA-Mandat und je nach Fall weitere Dokumente. Nutzen Sie unsere Checkliste um sicherzustellen, dass nichts fehlt.
  • 3
    Termin bei der Zulassungsstelle buchen Viele Zulassungsstellen bieten Online-Terminbuchung an. Ohne Termin können Wartezeiten erheblich sein — frühzeitig buchen lohnt sich.
  • 4
    Zum Termin erscheinen Alle Unterlagen im Original mitbringen. Die eVB-Nummer wird digital vom Kraftfahrt-Bundesamt abgerufen — Sie müssen nur den Code angeben.
  • 5
    Kennzeichen anbringen und fertig Nach erfolgreicher Zulassung Kennzeichenschilder am Fahrzeug anbringen — das Fahrzeug ist jetzt offiziell zugelassen und darf auf öffentlichen Straßen fahren.

Die drei Zulassungsfälle im Überblick

Neuzulassung

Das Fahrzeug war noch nie zugelassen. Benötigt COC-Papiere oder Vollgutachten, eVB-Nummer und alle Standardunterlagen.

Typische Dauer: 30–60 Minuten vor Ort

Halterwechsel / Gebrauchtwagen

Das Fahrzeug wechselt den Besitzer. Zulassungsbescheinigung Teil I und II vom Vorkäufer notwendig, plus gültige HU.

Häufigster Zulassungsfall

Wiederzulassung

Ein abgemeldetes Fahrzeug soll wieder auf die Straße. Fahrzeugpapiere und neue eVB-Nummer nötig, HU je nach Alter.

Oft vergessen: neue eVB nötig

Online-Zulassung per i-Kfz: Geht das auch von zu Hause?

Ja — viele Zulassungsfälle können über das i-Kfz-Portal vollständig online abgewickelt werden, ohne Gang zur Behörde. Voraussetzung ist ein Online-Ausweis (eID) und dass Ihre Zulassungsstelle das Verfahren unterstützt.

Möglich sind unter anderem: Wiederzulassung, Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks und in manchen Fällen auch Halterwechsel. Die eVB-Nummer wird auch bei der Online-Zulassung benötigt.

Tipp: Prüfen Sie vorab auf der Website Ihrer Zulassungsstelle, ob und welche Fälle online möglich sind. Nicht alle Behörden unterstützen alle Vorgänge digital.

Die eVB-Nummer — der erste Schritt vor jeder Zulassung

Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) ist ein 7-stelliger Code, den Ihre Kfz-Versicherung ausstellt. Sie ist der Nachweis gegenüber der Zulassungsstelle, dass Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist. Ohne diesen Code läuft keine Zulassung.

Online erhalten Sie die eVB-Nummer in unter 5 Minuten — auch nachts und am Wochenende. Beantragen Sie sie erst kurz vor dem Zulassungstermin, da sie 24 Monate gültig ist und nach einmaliger Verwendung verfällt.

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Häufige Fragen zur Fahrzeuganmeldung

Die Zulassungsgebühren variieren je nach Zulassungsstelle, liegen aber typischerweise zwischen 25 und 60 Euro. Hinzu kommen Kosten für Kennzeichenschilder (ca. 20–35 Euro) und die erste Kfz-Steuerrate. Mehr Details auf unserer Seite zu den Zulassungskosten.
Bei Neufahrzeugen ist keine HU erforderlich. Bei Gebrauchtwagen und Wiederzulassungen wird in der Regel eine gültige HU verlangt. Ohne gültige HU wird die Zulassung in den meisten Fällen abgelehnt.
Ja, mit einer schriftlichen Vollmacht kann eine andere Person die Zulassung für Sie erledigen. Die bevollmächtigte Person muss ihren eigenen Ausweis sowie Kopie Ihres Ausweises und die vollständige Vollmacht mitbringen.
Mit vollständigen Unterlagen und einem gebuchten Termin dauert die Bearbeitung vor Ort in der Regel 15 bis 30 Minuten. Ohne Termin können Wartezeiten von ein bis mehreren Stunden entstehen. Unser Dauer-Check zeigt Ihnen, ob Sie bereits startklar sind.
Ja. Sobald die Zulassung abgeschlossen und das Kennzeichen am Fahrzeug angebracht ist, darf das Fahrzeug sofort bewegt werden. Es gibt keine Wartefrist nach der Zulassung.

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