Kfz-Versicherung wechseln : Wann, wie und worauf achten

Ein Versicherungswechsel kann mehrere hundert Euro pro Jahr sparen — und ist einfacher als viele denken. Der neue Anbieter kündigt beim alten automatisch. Wir erklären alle Fristen, Sonderrechte und was mit der eVB-Nummer passiert.

Kündigung läuft automatisch eVB-Nummer sofort nach Abschluss Nahtloser Übergang des Schutzes
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Wann können Sie die Kfz-Versicherung wechseln?

Es gibt zwei Möglichkeiten, die Kfz-Versicherung zu wechseln: die ordentliche Kündigung zum Jahresende und die außerordentliche Kündigung bei bestimmten Anlässen. Beide ermöglichen einen nahtlosen Wechsel — der neue Versicherer übernimmt die Kündigung beim alten in der Regel automatisch.

Ordentliche Kündigung

Kündigungsfrist: spätestens 30. November für einen Wechsel zum 1. Januar. Die meisten Kfz-Verträge haben eine jährliche Laufzeit und verlängern sich automatisch, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird.

Frist überschritten? Dann gilt das Sonderkündigungsrecht, falls ein Anlass vorliegt.

Außerordentliche Kündigung

Bei diesen Anlässen können Sie jederzeit wechseln:

  • Nach einem Schadenfall
  • Nach einer Beitrags­erhöhung
  • Beim Fahrzeugkauf oder Halterwechsel
  • Bei Änderung der Tarifbedingungen

So läuft der Versicherungswechsel ab

  • 1
    Tarife vergleichen Im Vergleichsrechner alle verfügbaren Tarife nach Preis und Leistung vergleichen. Achten Sie nicht nur auf den günstigsten Preis, sondern auch auf Deckungssummen, Selbstbeteiligung und Leistungen bei grober Fahrlässigkeit.
  • 2
    Neuen Vertrag abschließen Online abschließen und das gewünschte Startdatum angeben. Der neue Anbieter verschickt sofort die eVB-Nummer — und kündigt beim alten Anbieter in der Regel automatisch.
  • 3
    eVB-Nummer erhalten Nach dem Abschluss erhalten Sie sofort eine neue eVB-Nummer. Diese benötigen Sie nur, wenn Sie gleichzeitig das Fahrzeug neu zulassen oder ummelden — bei einem reinen Tarifwechsel ohne Zulassungsvorgang ist sie nicht aktiv einzusetzen.
  • 4
    Kündigungsbestätigung prüfen Der alte Anbieter sendet eine Kündigungsbestätigung. Bewahren Sie diese auf. Trifft sie nicht innerhalb weniger Wochen ein, haken Sie beim neuen Anbieter nach.

Was passiert beim Wechsel mit der eVB-Nummer?

Nach dem Abschluss beim neuen Anbieter erhalten Sie automatisch eine neue eVB-Nummer. Diese müssen Sie in den meisten Fällen jedoch nicht aktiv einsetzen — sie ist nur erforderlich, wenn Sie Ihr Fahrzeug gleichzeitig neu zulassen oder ummelden.

Bei einem reinen Tarifwechsel ohne Zulassungsvorgang wird die eVB-Nummer vom Kraftfahrt-Bundesamt automatisch aktualisiert. Der Versicherungsschutz geht nahtlos vom alten auf den neuen Anbieter über.

Gut zu wissen: Beim Wechsel gibt es keine Versicherungslücke. Der neue Versicherungsschutz beginnt genau dann, wenn der alte endet — vorausgesetzt, Sie haben das Startdatum korrekt angegeben.

Was passiert mit der SF-Klasse beim Wechsel?

Die Schadenfreiheitsklasse gehört Ihnen — nicht dem Versicherer. Bei einem Wechsel nehmen Sie Ihre SF-Klasse mit. Der neue Anbieter erfragt die SF-Klasse beim alten Versicherer oder Sie geben sie selbst an.

Wichtig: Die SF-Klasse wird vom alten Anbieter bestätigt. Falsche Angaben können später zu Problemen führen. Fordern Sie wenn nötig eine schriftliche Bestätigung Ihrer SF-Klasse beim alten Anbieter an.

Tipp: Wer einen Schaden während des laufenden Jahres hatte, sollte prüfen ob es sich lohnt, den Schaden selbst zu regulieren — damit die SF-Klasse nicht zurückgestuft wird. Manchmal ist das günstiger als die mehrjährige Aufstufung des Beitrags.

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Häufige Fragen zum Kfz-Versicherungswechsel

In der Regel nicht. Der neue Versicherer übernimmt die Kündigung beim alten Anbieter automatisch — das ist gesetzlich geregelt. Sie müssen nur den neuen Vertrag abschließen und das gewünschte Startdatum angeben.
Dann greift das außerordentliche Kündigungsrecht — aber nur bei einem konkreten Anlass wie einem Schadenfall, einer Beitrags­erhöhung oder einem Fahrzeugkauf. Ohne solchen Anlass müssen Sie bis zum nächsten 30. November warten.
Nein, sofern Sie das Startdatum des neuen Vertrags korrekt angeben. Der neue Schutz beginnt genau dann, wenn der alte endet. Es gibt keine Überlappung und keine Lücke — der Übergang ist nahtlos.
Ja — nach einem Schadenfall haben sowohl Sie als auch der Versicherer ein Sonderkündigungsrecht. Sie können innerhalb eines Monats nach Abschluss der Schadenregulierung außerordentlich kündigen und den Anbieter wechseln.
Ja. Die SF-Klasse wird beim Wechsel übertragen — entweder durch direkte Abfrage beim alten Anbieter oder durch Ihre Angabe beim Abschluss. Die SF-Klasse gehört Ihnen und folgt Ihnen zum neuen Anbieter.

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