Kfz-Versicherung wechseln : Wann, wie und worauf achten
Ein Versicherungswechsel kann mehrere hundert Euro pro Jahr sparen — und ist einfacher als viele denken. Der neue Anbieter kündigt beim alten automatisch. Wir erklären alle Fristen, Sonderrechte und was mit der eVB-Nummer passiert.
Wann können Sie die Kfz-Versicherung wechseln?
Es gibt zwei Möglichkeiten, die Kfz-Versicherung zu wechseln: die ordentliche Kündigung zum Jahresende und die außerordentliche Kündigung bei bestimmten Anlässen. Beide ermöglichen einen nahtlosen Wechsel — der neue Versicherer übernimmt die Kündigung beim alten in der Regel automatisch.
Ordentliche Kündigung
Kündigungsfrist: spätestens 30. November für einen Wechsel zum 1. Januar. Die meisten Kfz-Verträge haben eine jährliche Laufzeit und verlängern sich automatisch, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird.
Außerordentliche Kündigung
Bei diesen Anlässen können Sie jederzeit wechseln:
- Nach einem Schadenfall
- Nach einer Beitragserhöhung
- Beim Fahrzeugkauf oder Halterwechsel
- Bei Änderung der Tarifbedingungen
So läuft der Versicherungswechsel ab
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1Tarife vergleichen Im Vergleichsrechner alle verfügbaren Tarife nach Preis und Leistung vergleichen. Achten Sie nicht nur auf den günstigsten Preis, sondern auch auf Deckungssummen, Selbstbeteiligung und Leistungen bei grober Fahrlässigkeit.
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2Neuen Vertrag abschließen Online abschließen und das gewünschte Startdatum angeben. Der neue Anbieter verschickt sofort die eVB-Nummer — und kündigt beim alten Anbieter in der Regel automatisch.
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3eVB-Nummer erhalten Nach dem Abschluss erhalten Sie sofort eine neue eVB-Nummer. Diese benötigen Sie nur, wenn Sie gleichzeitig das Fahrzeug neu zulassen oder ummelden — bei einem reinen Tarifwechsel ohne Zulassungsvorgang ist sie nicht aktiv einzusetzen.
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4Kündigungsbestätigung prüfen Der alte Anbieter sendet eine Kündigungsbestätigung. Bewahren Sie diese auf. Trifft sie nicht innerhalb weniger Wochen ein, haken Sie beim neuen Anbieter nach.
Was passiert beim Wechsel mit der eVB-Nummer?
Nach dem Abschluss beim neuen Anbieter erhalten Sie automatisch eine neue eVB-Nummer. Diese müssen Sie in den meisten Fällen jedoch nicht aktiv einsetzen — sie ist nur erforderlich, wenn Sie Ihr Fahrzeug gleichzeitig neu zulassen oder ummelden.
Bei einem reinen Tarifwechsel ohne Zulassungsvorgang wird die eVB-Nummer vom Kraftfahrt-Bundesamt automatisch aktualisiert. Der Versicherungsschutz geht nahtlos vom alten auf den neuen Anbieter über.
Was passiert mit der SF-Klasse beim Wechsel?
Die Schadenfreiheitsklasse gehört Ihnen — nicht dem Versicherer. Bei einem Wechsel nehmen Sie Ihre SF-Klasse mit. Der neue Anbieter erfragt die SF-Klasse beim alten Versicherer oder Sie geben sie selbst an.
Wichtig: Die SF-Klasse wird vom alten Anbieter bestätigt. Falsche Angaben können später zu Problemen führen. Fordern Sie wenn nötig eine schriftliche Bestätigung Ihrer SF-Klasse beim alten Anbieter an.
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