Kurzzeitkennzeichen

Ein Kurzzeitkennzeichen ist ein vorübergehendes Nummernschild, das du benötigst, um ein Fahrzeug für eine kurze Zeit auf öffentlichen Straßen zu bewegen. Es wird oft genutzt, um ein Auto für eine Probefahrt, Überführungsfahrten oder für den Weg zur Zulassungsstelle zu nutzen. Dieses Kennzeichen ist meist nur für fünf Tage gültig und ermöglicht dir, das Fahrzeug legal zu fahren, bis du es dauerhaft zulässt.

Voraussetzungen und Beantragung

Die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens für dein Fahrzeug kann auf den ersten Blick kompliziert erscheinen, aber mit der richtigen Vorbereitung ist der Prozess gut zu bewältigen. Hier ist eine ausführliche Anleitung, wie du vorgehst:

1. Voraussetzungen prüfen

Bevor du ein Kurzzeitkennzeichen beantragst, solltest du sicherstellen, dass dein Fahrzeug für diesen Zweck geeignet ist. Ein Kurzzeitkennzeichen ist für Probe-, Überführungs- oder Prüfungsfahrten gedacht und gilt maximal 5 Tage. Wichtig ist, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist – es darf keine offensichtlichen Mängel aufweisen, die die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigen.

2. Benötigte Unterlagen zusammenstellen

Für die Beantragung des Kurzzeitkennzeichens benötigst du folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass: Ein gültiger Nachweis deiner Identität ist erforderlich.
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder, falls nicht vorhanden, eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN): Dies dient dem Nachweis, dass das Fahrzeug tatsächlich existiert und du es rechtmäßig nutzen darfst.
  • Nachweis der Fahrzeugversicherung (eVB-Nummer): Du benötigst eine spezielle eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen. Diese erhältst du von deiner Kfz-Versicherung.
  • TÜV-Nachweis: Bei Fahrzeugen ohne gültige Hauptuntersuchung (HU) kannst du ein Kurzzeitkennzeichen nur beantragen, um zur Prüfstelle zu fahren. Der TÜV muss also spätestens am Ende der Fahrt erreichbar sein.

3. Antrag bei der Zulassungsstelle stellen

Mit den gesammelten Unterlagen gehst du zur zuständigen Zulassungsstelle in deiner Stadt oder deinem Landkreis. Du kannst dort persönlich vorstellig werden oder auch einen Bevollmächtigten schicken. Einige Zulassungsstellen bieten zudem die Möglichkeit, den Antrag online vorzubereiten und nur noch zur Abholung persönlich zu erscheinen.

4. Besonderheiten bei der Beantragung beachten

  • Für Personen ohne Wohnsitz in Deutschland: Hier kann es etwas komplizierter werden. Du musst nachweisen, dass das Fahrzeug nur vorübergehend in Deutschland genutzt wird. Oft ist in diesem Fall eine besondere Prüfung der Unterlagen notwendig.
  • Mehrere Fahrzeuge: Solltest du mehrere Fahrzeuge überführen wollen, benötigst du für jedes ein eigenes Kurzzeitkennzeichen. Eine einmalige Beantragung für mehrere Fahrzeuge ist nicht möglich.
  • Gültigkeit: Sobald du das Kurzzeitkennzeichen erhalten hast, kannst du es maximal 5 Tage verwenden. Das Datum des letzten Tages der Gültigkeit ist direkt auf dem Kennzeichen aufgedruckt.

5. Kennzeichen prägen lassen

Nach erfolgreicher Beantragung erhältst du eine Zuteilungsbestätigung, mit der du zu einem Schildermacher gehen kannst. Dort lässt du das Kennzeichen prägen und anschließend bei der Zulassungsstelle abstempeln. Das gestempelte Kennzeichen zeigt, dass das Fahrzeug vorübergehend zugelassen ist.

6. Nutzung des Kurzzeitkennzeichens

Nach der Beantragung kannst du das Kennzeichen sofort nutzen. Denk daran, dass es nur für die in den Fahrzeugpapieren angegebene Fahrzeugart und die angegebenen Zwecke (Probefahrt, Überführung etc.) genutzt werden darf. Fährst du außerhalb dieses Rahmens, drohen Bußgelder oder Strafen.

7. Rückgabe oder Entsorgung

Nach Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens kannst du es entsorgen oder als Erinnerung behalten. Es muss nicht zur Zulassungsstelle zurückgebracht werden.

Zusammengefasst, wenn du alle notwendigen Unterlagen bereithältst und die Besonderheiten bei der Beantragung beachtest, ist der Prozess recht unkompliziert. So kannst du dein Fahrzeug sicher und legal überführen oder eine Probefahrt durchführen.

Kosten und Gültigkeit

Ein Kurzzeitkennzeichen eignet sich ideal, wenn du ein Fahrzeug vorübergehend zulassen möchtest, beispielsweise für Probefahrten, Überführungen oder zur Vorführung bei der Hauptuntersuchung. Es ist jedoch wichtig, die Kosten und die Gültigkeitsdauer dieses Kennzeichens genau zu kennen, um optimal planen zu können.

Gültigkeit eines Kurzzeitkennzeichens

Ein Kurzzeitkennzeichen ist grundsätzlich für einen Zeitraum von maximal 5 Tagen gültig. Auf dem Kennzeichen ist das Ablaufdatum klar vermerkt, sodass du immer im Blick hast, wann es ungültig wird. Die Gültigkeit beginnt in der Regel am Tag der Beantragung, kann aber auch für einen späteren Tag festgelegt werden, falls du dies benötigst.

Während der 5-tägigen Gültigkeit darfst du das Fahrzeug ausschließlich im Rahmen der in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Nutzung bewegen. Es ist wichtig, zu beachten, dass das Fahrzeug nicht für allgemeine Fahrten genutzt werden darf. Auch außerhalb der angegebenen Zeit darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen gefahren oder abgestellt werden.

Kosten eines Kurzzeitkennzeichens

Die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen:

Gebühren bei der Zulassungsstelle: Für die Ausstellung des Kurzzeitkennzeichens fallen Verwaltungsgebühren an, die je nach Region und Zulassungsstelle variieren können. In der Regel liegen diese Kosten zwischen 10 und 20 Euro.

Kennzeichen selbst: Du benötigst ein spezielles Kennzeichenschild, das du bei einem Schildermacher anfertigen lassen musst. Die Kosten dafür betragen normalerweise zwischen 20 und 30 Euro.

Versicherung: Eine Haftpflichtversicherung ist für die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens Pflicht. Die Kosten dafür hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Dauer der Versicherung und deinem Wohnort. Üblicherweise bewegen sich die Kosten zwischen 30 und 100 Euro für den gesamten Zeitraum. Wenn du zusätzliche Versicherungen wie Teilkasko oder Vollkasko wünschst, steigen die Kosten entsprechend.

Insgesamt solltest du also für ein Kurzzeitkennzeichen mit Gesamtkosten zwischen 60 und 150 Euro rechnen, je nachdem, welche Dienstleistungen und Versicherungen du wählst.

Wichtige Hinweise

Beachte, dass das Kurzzeitkennzeichen nur in Deutschland und in einigen EU-Ländern gültig ist. Für längere Fahrten ins Ausland oder außerhalb der EU benötigst du unter Umständen ein anderes Kennzeichen.

Außerdem wird das Kennzeichen bei Fahrzeugen ohne gültige Hauptuntersuchung (HU) eingeschränkt. Hier darf das Fahrzeug nur zur nächsten Werkstatt oder Prüfstation gefahren werden.

Zusammengefasst ist das Kurzzeitkennzeichen eine flexible und relativ kostengünstige Lösung, wenn du ein Fahrzeug vorübergehend nutzen möchtest. Achte aber unbedingt auf die genaue Gültigkeitsdauer und die rechtlichen Rahmenbedingungen, um unnötige Probleme zu vermeiden.

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