Überführungskennzeichen und eVB-Nummer: Alles was Sie wissen müssen

Das Überführungskennzeichen ermöglicht es, mehrere Fahrzeuge mit einem einzigen Kennzeichen zu bewegen — aber auch hier ist eine eVB-Nummer Pflicht. Wir erklären den Unterschied zum Kurzzeitkennzeichen und wie Sie die richtige Versicherung bekommen.

Gilt für mehrere Fahrzeuge Auch ins europäische Ausland eVB-Nummer sofort online
Alle Wege zur eVB-Nummer

Was ist ein Überführungskennzeichen?

Das Überführungskennzeichen (auch: rotes Kennzeichen) ist ein Kennzeichen zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, das an verschiedene Fahrzeuge angebracht werden kann — allerdings immer nur an einem Fahrzeug gleichzeitig. Die Zulassungsbehörde teilt es gemäß § 41 Abs. 2 FZV befristet oder widerruflich zu; in der Praxis läuft das häufig auf eine jährliche Verlängerung hinaus.

Im Gegensatz zum Kurzzeitkennzeichen ist das Überführungskennzeichen nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden und kann auch für Fahrten ins europäische Ausland genutzt werden.

Überführungskennzeichen

  • Gilt für verschiedene Fahrzeuge
  • Befristet oder widerruflich zugeteilt (oft jährliche Verlängerung)
  • Auch im europäischen Ausland nutzbar
  • Rotes Kennzeichen mit gelbem Aufdruck

Kurzzeitkennzeichen

  • Nur für ein bestimmtes Fahrzeug
  • Gültig für 5 Tage
  • Nur innerhalb Deutschlands
  • Schwarzes Kennzeichen wie normal

Brauche ich für ein Überführungskennzeichen eine eVB-Nummer?

Ja — auch für das Überführungskennzeichen ist eine eVB-Nummer erforderlich. Bei der Erstbeantragung wird eine spezielle Versicherung für Überführungskennzeichen abgeschlossen, die eine entsprechende eVB-Nummer liefert.

Da die Zuteilung des Überführungskennzeichens befristet oder widerruflich erfolgt und in der Praxis häufig jährlich verlängert wird, ist bei jeder Verlängerung jeweils eine neue eVB-Nummer nötig.

Wichtig: § 41 Abs. 2 FZV legt den Empfängerkreis abschließend fest — insbesondere zuverlässige Kfz-Hersteller, Kfz-Teilehersteller, Kfz-Werkstätten, Kfz-Händler sowie bestimmte Behörden (u. a. THW, Polizei, Zoll). Für Privatpersonen ist das Überführungskennzeichen gesetzlich nicht vorgesehen.

Wofür wird das Überführungskennzeichen genutzt?

Der Empfängerkreis ist in § 41 Abs. 2 FZV abschließend geregelt und rein gewerblich bzw. behördlich — eine Ausnahme für Privatpersonen (z. B. Sammler) sieht das Gesetz nicht vor.

Zulässiger Empfängerkreis nach § 41 Abs. 2 FZV

  • Zuverlässige Kraftfahrzeughersteller
  • Zuverlässige Kraftfahrzeugteilehersteller
  • Zuverlässige Kraftfahrzeugwerkstätten
  • Zuverlässige Kraftfahrzeughändler
  • Hersteller zulassungspflichtiger Anhänger
  • Bestimmte Behörden (u. a. THW, Bundespolizei, BKA, Landespolizeien, Bundeswehr, Zollverwaltung)

Überführungskennzeichen beantragen: So geht es

  • 1
    Versicherung für Überführungskennzeichen abschließen Bei einem Spezialanbieter für rote Kennzeichen — diese Versicherungen sind nicht über normale Kfz-Vergleichsrechner erhältlich. Wenden Sie sich direkt an Versicherer, die Überführungskennzeichen-Versicherungen anbieten. Die eVB-Nummer erhalten Sie nach dem Abschluss direkt vom Anbieter.
  • 2
    Antrag bei der Zulassungsstelle stellen Mit eVB-Nummer, Gewerbenachweis, Personalausweis und ausgefülltem Antrag. Die Zulassungsstelle prüft Verwendungszweck und Zuverlässigkeit gemäß § 41 Abs. 2 FZV.
  • 3
    Verlängerung bei Fristablauf Die Zuteilung erfolgt befristet oder widerruflich — in der Praxis häufig mit jährlicher Verlängerung. Bei jeder Verlängerung ist eine neue eVB-Nummer der Versicherung nötig.

Häufige Fragen zum Überführungskennzeichen

Ja, innerhalb der EU ist die Nutzung des Überführungskennzeichens in der Regel möglich — anders als beim Kurzzeitkennzeichen. Prüfen Sie jedoch vorab die Versicherungsbedingungen und ob das Zielland das deutsche rote Kennzeichen akzeptiert.
Nur der eingetragene Inhaber des Überführungskennzeichens sowie von ihm ausdrücklich berechtigte Personen. Zugeteilt wird es ausschließlich an den in § 41 Abs. 2 FZV genannten Kreis — insbesondere Kfz-Hersteller, -Werkstätten und -Händler sowie bestimmte Behörden. Die Weitergabe an Dritte ohne Berechtigung ist nicht zulässig.
Das Kurzzeitkennzeichen ist fahrzeuggebunden und nur 5 Tage gültig. Das Überführungskennzeichen gilt für verschiedene Fahrzeuge, wird befristet oder widerruflich zugeteilt (in der Praxis häufig mit jährlicher Verlängerung) und kann auch im EU-Ausland genutzt werden.

Wichtiger Hinweis zur Versicherung

Kein normaler Vergleichsrechner geeignet

Überführungskennzeichen-Versicherungen (rote Kennzeichen) werden von spezialisierten Anbietern direkt vergeben — nicht über normale Kfz-Vergleichsrechner. Wenden Sie sich direkt an Versicherer, die entsprechende Policen für gewerbliche Nutzer anbieten. Der auf dieser Seite verfügbare Vergleichsrechner eignet sich für normale Kfz-Versicherungen mit jährlicher Laufzeit.

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