Überführungskennzeichen und eVB-Nummer: Alles was Sie wissen müssen
Das Überführungskennzeichen ermöglicht es, mehrere Fahrzeuge mit einem einzigen Kennzeichen zu bewegen — aber auch hier ist eine eVB-Nummer Pflicht. Wir erklären den Unterschied zum Kurzzeitkennzeichen und wie Sie die richtige Versicherung bekommen.
Was ist ein Überführungskennzeichen?
Das Überführungskennzeichen (auch: rotes Kennzeichen) ist ein Kennzeichen zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, das an verschiedene Fahrzeuge angebracht werden kann — allerdings immer nur an einem Fahrzeug gleichzeitig. Die Zulassungsbehörde teilt es gemäß § 41 Abs. 2 FZV befristet oder widerruflich zu; in der Praxis läuft das häufig auf eine jährliche Verlängerung hinaus.
Im Gegensatz zum Kurzzeitkennzeichen ist das Überführungskennzeichen nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden und kann auch für Fahrten ins europäische Ausland genutzt werden.
Überführungskennzeichen
- Gilt für verschiedene Fahrzeuge
- Befristet oder widerruflich zugeteilt (oft jährliche Verlängerung)
- Auch im europäischen Ausland nutzbar
- Rotes Kennzeichen mit gelbem Aufdruck
Kurzzeitkennzeichen
- Nur für ein bestimmtes Fahrzeug
- Gültig für 5 Tage
- Nur innerhalb Deutschlands
- Schwarzes Kennzeichen wie normal
Brauche ich für ein Überführungskennzeichen eine eVB-Nummer?
Ja — auch für das Überführungskennzeichen ist eine eVB-Nummer erforderlich. Bei der Erstbeantragung wird eine spezielle Versicherung für Überführungskennzeichen abgeschlossen, die eine entsprechende eVB-Nummer liefert.
Da die Zuteilung des Überführungskennzeichens befristet oder widerruflich erfolgt und in der Praxis häufig jährlich verlängert wird, ist bei jeder Verlängerung jeweils eine neue eVB-Nummer nötig.
Wofür wird das Überführungskennzeichen genutzt?
Der Empfängerkreis ist in § 41 Abs. 2 FZV abschließend geregelt und rein gewerblich bzw. behördlich — eine Ausnahme für Privatpersonen (z. B. Sammler) sieht das Gesetz nicht vor.
Zulässiger Empfängerkreis nach § 41 Abs. 2 FZV
- Zuverlässige Kraftfahrzeughersteller
- Zuverlässige Kraftfahrzeugteilehersteller
- Zuverlässige Kraftfahrzeugwerkstätten
- Zuverlässige Kraftfahrzeughändler
- Hersteller zulassungspflichtiger Anhänger
- Bestimmte Behörden (u. a. THW, Bundespolizei, BKA, Landespolizeien, Bundeswehr, Zollverwaltung)
Überführungskennzeichen beantragen: So geht es
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1Versicherung für Überführungskennzeichen abschließen Bei einem Spezialanbieter für rote Kennzeichen — diese Versicherungen sind nicht über normale Kfz-Vergleichsrechner erhältlich. Wenden Sie sich direkt an Versicherer, die Überführungskennzeichen-Versicherungen anbieten. Die eVB-Nummer erhalten Sie nach dem Abschluss direkt vom Anbieter.
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2Antrag bei der Zulassungsstelle stellen Mit eVB-Nummer, Gewerbenachweis, Personalausweis und ausgefülltem Antrag. Die Zulassungsstelle prüft Verwendungszweck und Zuverlässigkeit gemäß § 41 Abs. 2 FZV.
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3Verlängerung bei Fristablauf Die Zuteilung erfolgt befristet oder widerruflich — in der Praxis häufig mit jährlicher Verlängerung. Bei jeder Verlängerung ist eine neue eVB-Nummer der Versicherung nötig.
Häufige Fragen zum Überführungskennzeichen
Wichtiger Hinweis zur Versicherung
Kein normaler Vergleichsrechner geeignet
Überführungskennzeichen-Versicherungen (rote Kennzeichen) werden von spezialisierten Anbietern direkt vergeben — nicht über normale Kfz-Vergleichsrechner. Wenden Sie sich direkt an Versicherer, die entsprechende Policen für gewerbliche Nutzer anbieten. Der auf dieser Seite verfügbare Vergleichsrechner eignet sich für normale Kfz-Versicherungen mit jährlicher Laufzeit.
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